Fachambulanz Sucht

Ich habe ein Problem mit Alkohol / Drogen / Glücksspiel etc. Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Eine Beratung läuft sehr individuell bei uns ab und richtet sich ganz nach dem Anliegen des Betroffenen/Angehörigen. Sie entscheiden selbst, welche Themenbereiche Sie besprechen möchten und welche lieber noch nicht. Die Termine sind unverbindlich und kostenfrei.

Ich möchte eine Therapie machen. Welche Möglichkeiten gibt es da?

Es gibt unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten eines problematischen Konsums bzw. einer Abhängigkeit. Bei uns im Haus ist es möglich, eine ambulante medizinische Rehabilitation zu absolvieren. Gerne unterstützen wir Sie aber auch in der Beantragung und Vorbereitung anderer Behandlungsformen und schauen gemeinsam mit Ihnen was für Sie die beste Möglichkeit darstellt.

Mein Vater/ Meine Mutter/ Mein*e Angehörig*e hat nach mehreren Jahren eingesehen, dass er/sie ein Problem hat, hat aber Angst davor, Kontakt aufzunehmen. Kann ich ihn/ sie begleiten?

Sehr gerne dürfen Sie Ihren Angehörigen zu den Gesprächen in unserer Beratungsstelle begleiten – natürlich nur sofern der Betroffene dies auch wünscht und damit einverstanden ist.

Vielleicht gut zu wissen: Auch ohne Ihren konsumierenden Angehörigen heißen wir Sie gern in unserer Beratungsstelle willkommen. Insbesondere als Angehöriger können die Sorge um die nahestehende Person und das Verantwortungsgefühl oftmals sehr belastend sein. Ziel bei einem gemeinsamen Gespräch könnten somit die Entlastung, Informationsvermittlung und das Entwickeln von mehr Handlungssicherheit sein.

Ich habe meinen Führerschein wegen Alkohol / Drogen am Steuer verloren. Gibt es da auch bei Ihnen Hilfe?

Ja, wir bieten Ihnen in Form von einem MPU-Kurs, Einzelgesprächen und Simulationsseminaren eine qualifizierte Vorbereitung auf die MPU-Prüfung. Darüber hinaus können in unserem Fachbereich für Abstinenznachweise die Urinkontrollen oder Haaranalysen für den Wiedererwerb des Führerscheins abgegeben werden.

Ich bin Arbeitgeber und habe einen Mitarbeiter mit einem ernsthaften Alkohol-/ Drogenproblem. Was kann ich tun?

Klasse, dass sie einen guten Blick auf Ihre Arbeitnehmer haben und sich sorgen. Melden Sie sich gern in einer unserer Beratungsstellen, damit wir Sie telefonisch zu diesem Thema und Ihrem Umgang mit der Angelegenheit beraten können. Darüber hinaus bieten für auch für Firmen Präventionsveranstaltungen in Form von Informationsvermittlung und Workshops zu den Themen Alkohol, Drogen, Medikamentenkonsum oder Glücksspiel an.

Ich möchte nicht in die Beratungsstelle kommen. Können Sie mich online/ telefonisch beraten?

Gerne können Sie den Onlinechat auf unserer Homepage nutzen. Darüber hinaus dürfen Sie sich ebenfalls in dem entsprechenden Standort via Mail melden. Auch eine telefonische und wenn gewünscht anonyme Beratung ist jederzeit möglich.

Ich bin auf der Suche nach Präventionsangeboten für unsere Schule? Haben Sie dafür Angebote?

Sehr gerne kommen wir in Ihre Schule und führen Präventionsangebote durch. Wir verfügen über unterschiedliche Präventionsprogramme. Außerdem ist eine individuelle Gestaltung der Veranstaltung (je nach Bedarf) möglich.

Melden Sie sich dazu gern in den Beratungsstellen in Lingen oder in Papenburg. Dort werden Sie gern von unseren Präventionsfachkräften beraten.

Geben Sie die Daten weiter an die Polizei? Bekommt mein Kind/Partner dann Ärger?

Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und geben, sofern keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, keine Daten an dritte Personen, Polizei oder juristische Instanzen weiter. In unseren Räumen dürfen Sie alles besprechen, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

Muss ich das Ziel haben abstinent zu werden, wenn ich zu euch komme?

Nein, Sie müssen nicht die Absicht haben abstinent leben zu wollen. Manchmal macht es trotzdem Sinn den Konsum zu reflektieren, darüber zu sprechen oder an einem kontrollierten Konsum zu arbeiten.

Wie lange warte ich auf einen Termin?

In der Regel warten Sie nur fünf bis sieben Werktage auf einen Termin. Wir sind immer bemüht Ihnen schnellstmöglich einen Kontakt anbieten zu können.

Ist die Fachambulanz Sucht nach §35 BtMG zertifiziert

Ja, die Fachambulanz Sucht ist nach §35 BtMG zertifiziert.

Abstinenznachweise

Wer bestimmt über die Anordnung einer MPU?

Wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt, kann die Führerscheinstelle die Entziehung des Führerscheins veranlassen (falls dieser noch nicht entzogen wurde) oder den Betroffenen dazu auffordern, eine MPU in einer bestimmten Frist abzulegen. Wird diese Frist nicht befolgt, wird der Führerschein entzogen.

Wie weist man eine Abstinenz nach?

Die Abstinenz wird über die Abgabe von Urin oder Haaranalysen nachgewiesen.

Wie lange muss man Abstinenznachweise erbringen?

Die Dauer des Abstinenznachweises ist von Ihrer individuellen Vorgeschichte abhängig. Der Zeitraum sollte deshalb, in einem vorher stattfindenden Beratungsgespräch, mit einem qualifizierten Verkehrspsychologen/ Verkehrspsychologin geklärt werden.

Wie werde ich über die Termine zu den Abstinenzkontrollen informiert?

Für Urinkontrollen werden Sie am Tag vor der Urinabgabe von uns telefonisch darüber informiert, wann Sie zur Abgabe erscheinen sollen. Termine für die Haaranalysen können bereits einige Wochen im Voraus gemacht werden.

Welche Vorteile hat eine Haaranalyse?

Die Entnahme einer Haaranalyse ist besser planbar und auch für Klienten durchführbar, die beruflich viel unterwegs sind (Montage). Durch die Haaranalyse kann man einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Monaten (Alkohol max. 3 Monate/Drogen max. 6 Monate) belegen.

Was ist, wenn ich krank bin?

Sind Sie bettlägerig erkrankt und es ist Ihnen unmöglich zur Urinkontrolle zu erscheinen, gehen Sie bitte umgehend zum Arzt. Hier ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig, dass den Zeitraum der Erkrankung bestätigt und zudem eine Reiseunfähigkeit bescheinigt. 

Kann ich jederzeit bei Ihnen Abstinenznachweise erbringen bzw. einen Abstinenzvertrag abschließen?

Entscheiden Sie sich, bei uns im Haus Abstinenznachweise durchführen zu lassen, wird ein Vertrag zwischen Ihnen und uns abgeschlossen. Wenn Sie sich bei uns melden, nehmen wir zunächst einmal Ihre Daten auf und geben Ihnen einen Termin zu einem Beratungsgespräch, bei uns in der Suchtberatung. Im Anschluss werden Sie dann, falls notwendig an eine Verkehrspsychologin/ einen Verkehrspsychologen verwiesen. Der letzte Schritt ist die Teilnahme an einer Infoveranstaltung für Abstinenznachweise (findet ca. alle 8 Wochen statt) mit Vertragsabschluss, die für jeden Klient*in verpflichtend ist. Der Abstinenzvertrag wird, mit der Unterschrift unseres Verkehrsmediziners Herrn Albers, am Tag der Infoveranstaltung gültig.

Kann ich nach der letzten Kontrolle gleich zur MPU?

Nein, erst nach Ende der Vertragslaufzeit bekommen Sie den Abschlussbericht bzw. Ihr Zertifikat mit allen Laborergebnissen ausgehändigt.

Wie teuer sind die Urinkontrollen/ Haaranalysen?

Die Kosten für die jeweiligen Untersuchungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Darf ich Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel einnehmen?

Beim Thema Alkohol sind Medikamente zumeist kein Problem. Achten Sie aber bitte besonders bei frei verkäuflichen Erkältungs -und Grippemitteln (Tropfen oder Saft) auf Alkoholanteile. Auch bei homöopathischen oder pflanzlichen Mitteln wird Alkohol gerne als Lösungs -und Konservierungsmittel verwendet! Werden Sie auf Drogen getestet, ist es etwas komplexer. Starke Schmerzmittel (z.B bei einer Zahnbehandlung oder Rheuma) sind meist opiathaltig. Wenn sie also während Ihres Abstinenzkontrollprogramms Medikamente verschrieben bekommen und nicht sicher sind, ob sich diese auf die Screenings auswirken, fragen Sie den verordnenden Arzt oder melden Sie sich bei uns.

Ich muss Urinkontrollen per Schnelltests (Alkohol/und oder Drogen) durchführen lassen. Ist das auch bei Ihnen möglich?

Diese Art Kontrollen führen wir ebenfalls, regelmäßig, für alle Bereiche durch. Egal ob als Auflage vom Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, AJSD, Schule, Arbeitgeber…Melden Sie sich gerne bei uns.

Kirchenkreissozialarbeit

Welche Unterlagen muss ich mitbringen (SSB/ASB/KBV)

Das ist je nach Anliegen unterschiedlich. Wenn Ihre finanzielle Situation der Grund für das Beratungsgespräch ist, bringen Sie bitte einen Einkommensnachweis, bzw. Leistungsbescheid (Bürgergeld, SGB III, AsylbLG, etc) und ggf. Kontoauszüge mit. Im Rahmen einer Schwangerenberatung wäre es hilfreich, wenn Sie Ihren Mutterpass mitbringen. Fragen sie sonst gerne bei der Terminvereinbarung telefonisch nach, welche Unterlagen bei Ihrem individuellen Anliegen erforderlich sind.

Kostet mich das was?

Nein, unser Beratungsangebot ist gebührenfrei.

Wie lange warte ich auf einen Termin?

In der Schwangerenberatung und Allgemeine Sozialberatung stehen in der Regel Termine innerhalb von fünf bis sieben Werktagen zur Verfügung. Im Rahmen einer Schwangerschaftskonfliktberatung stehen auch kurzfristigere Termine zur Verfügung. In der Schuldnerberatung kann die Wartezeit auf einen Termin, je nach Standort, ein wenig länger sein. Wir sind aber immer bemüht Ihnen schnellstmöglich einen Termin anbieten zu können.   

Kann ich Ihnen Unterlagen per Mail schicken?

Alle Mitarbeiter*innen im Diakonischen Werk verfügen über eine Dienstmailadresse und können Unterlagen per Mail erhalten. Sprechen Sie dies gerne ab.

Kann ich bei Ihnen Sachspenden abgeben (Möbel, Kleidung, Spielzeug)?

Nur begrenzt und auf vorherige Anfrage, wir haben in den einzelnen Beratungsstellen keine Lager und Verkaufsflächen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Für wen ist eine Beratung möglich? Kann man Geld bekommen?

Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Kirchenkreissozialarbeit sind sehr vielseitig und individuell. Als niedrigschwellige Hilfe steht die Beratung allen in Not geratenen Menschen offen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und Religion. Zudem haben wir als Wohlfahrtsträger die Möglichkeit Stiftungsgelder, z.B. für eine Babyerstausstattung zu beantragen.

Ich bin ungewollt schwanger und benötige einen Beratungsschein. Muss ich vorher beim Frauenarzt gewesen sein?

Sie können gerne schon vor dem Frauenarzttermin Kontakt zu uns aufnehmen. Eine ärztliche Bestätigung muss uns für eine Schwangerschaftskonfliktberatung nicht vorliegen.

Unterstützen Sie mich bei der Wohnungssuche?

Wir informieren Sie gerne über vor Ort bestehende Hilfen. Aktiv bei der Wohnungssuche können wir Sie allerdings nicht unterstützen.

Bieten Sie Pflegeleistungen an? Unterstützen Sie mich beim Haushalt/ Einkauf?

Als Beratungsstelle bieten wir diese Leistungen nicht an, da wir kein ambulanter Pflegedienst sind.

Darf ich meine Angehörigen (Kinder/ Ehepartner) zum Gespräch mitbringen?

Sie dürfen gerne Angehörige zu einem Gespräch mitbringen.

Lingen

Diakonisches Werk Lingen
Bögenstraße 7
49809 Lingen

Telefon: 0591 80041-0
Telefax: 0591 80041-40
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Öffnungszeiten:
Mo - Do: 9.00 - 13.00 & 14.00 - 17.00
Fr: 9.00 - 12.00
und nach Vereinbarung

Ansprechpartner & Leistungen

Meppen

Diakonisches Werk Meppen
Schützenstraße 16
49716 Meppen

Telefon: 05931 9815-0
Telefax: 05931 9815-15
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Öffnungszeiten:
Mo - Do: 9.00 - 13.00 & 14.00 - 17.00
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und nach Vereinbarung

Ansprechpartner & Leistungen

Nordhorn

Diakonisches Werk Nordhorn
Nino-Allee 4
48529 Nordhorn

Telefon: 05921 81111 0
Telefax: 05921 81111 198
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Mi: 9.00 - 12.30 & 13.30 - 18.00
Fr: 9.00 - 12.30
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Papenburg

Diakonisches Werk Papenburg
Landsbergstraße 9
26871 Papenburg

Telefon: 04961 9888-0
Telefax: 04961 9888-28
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